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Immobilien

Immobilien gibt es viele aber nur wenige die passen. 

Diese Immobilie für sie zu finden ist Aufgabe von FELDNER real estate. Wir freuen uns auf ihre Kontaktaufnahme!

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Unsere Immobilien - Immobilienmakler Klagenfurt & Graz

Stets um ihr Anliegen bemüht, setzen wir in der Vermittlung auf Erfahrung und Qualität. 

Jahrelange Erfahrung am Immobilienmarkt und ein gewachsenes Netzwerk garantieren einen gewinnbringenden Verkauf ihrer Immobilien. 

Wir beraten sie zudem gerne vollumfänglich in Bezug auf die Vermietung ihres Investments, ihrer Immobilie und kümmern uns um alle Belange rund um ihren Immobilienverkauf. 

Wir weisen darauf hin, das nicht all unsere Immobilien auf dieser Homepage oder auf Plattformen zu finden sind. Bitte kontaktieren sie uns auch persönlich um ihren Immobilienwunsch zu besprechen. Gerne senden wir ihnen ihr Expose zu einer unserer Immobilien zu.

Unsere Spezialisierung liegt in der diskreten Vermittlung von Zins-, Mehrparteien- & Stadthäusern sowie der Vermarktung von Forstwirtschaften und Gutshöfen.

Ihr Andreas Feldner

Unsere aktuellen Immobilien

Bitte schreiben sie uns und wir senden ihnen gerne ihre aussagekräftigen Unterlagen. 

Was vermitteln wir?

Wohnungen & Villen

Wohnungseigentum ist das der Miteigentümerin/dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung, eine sonstige selbstständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und hierüber allein zu verfügen.

Die Wohnungseigentümerin/der Wohnungseigentümer ist immer Miteigentümerin/Miteigentümer einer Liegenschaft, sie/er verfügt also auch über einen ideellen Anteil an der gesamten Liegenschaft. Im Unterschied zur "schlichten Miteigentümerin"/zum "schlichten Miteigentümer" hat die Wohnungseigentümerin/der Wohnungseigentümer mit ihrem/seinem Miteigentumsanteil an der Liegenschaft untrennbar das Recht zur ausschließlichen Nutzung einer bestimmten Wohnung auf dieser Liegenschaft. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen (Verbücherung).

Mit Villa (lateinisch für „Landhaus“, „Landgut“) wurde ursprünglich ein römisches Landhaus und Herrenhaus des Landeigentümers bezeichnet. Auch in der Renaissance war die Villa ein repräsentativer Landsitz der herrschenden Schichten.

Im 19. Jahrhundert wurde die Bezeichnung auf das freistehende Haus des Großbürgertums übertragen, das oft am Stadtrand oder in Villenvierteln errichtet wurde. Anschließend wurde er zur verallgemeinernden Bezeichnung für anspruchsvolle Einfamilienhäuser.

In einzelnen Regionen waren darüber hinaus auch für Mehrfamilienhäuser zusammengesetzte Begriffe wie Mietvilla (z. B. im Raum Dresden, bezugnehmend auf die villenartige äußere Gestalt) oder Etagenvilla (z. B. in Leipzig, bezugnehmend auf die villenartig großzügig geschnittenen Etagenwohnungen) üblich. In jüngerer Zeit wird die Bezeichnung Stadtvilla allgemein für Wohnbauten mit gehobener Ausstattung verwendet – sowohl für freistehende Mehrfamilienhäuser als auch für Einfamilienhäuser in städtisch-dichter geschlossener Bebauung.

Zins- & Bürger- & Mehrparteienhäuser

Im ursprünglichen Sinn sind Zinshäuser Mietshäuser mit mehreren Wohneinheiten, die vor 1945 errichtet wurden, langfristig vermietet werden und dadurch einen monatlichen Mietzins erwirtschaften. Zumeist stehen diese im Eigentum einer Person , Familie oder einer Gesellschaft.

Unter einem Bürgerhaus versteht man in der Kunstgeschichte das oftmals repräsentative Wohnhaus eines Stadtbürgers. Der Begriff wird nur für historische Häuser in einem verdichteten, in der Regel altstädtischen Umfeld verwendet und lässt sich somit von der Villa abgrenzen.

In jüngerer Zeit wird der Begriff auch für öffentliche, von der Stadt getragene Veranstaltungsgebäude gebraucht, die auch Bürgergemeinschaftshaus oder Stadthaus genannt werden.

Mehrparteienhäuser sidn Immobilien wewlche grundsätzlich nach 1945 errichtet wurden und im im Wohnungseigentum gem. WEG stehen.

Forstwirtschaft - Gutshöfe

Die Forstwirtschaft ist ein zur Urproduktion gehörender Wirtschaftssektor, der das planmäßige wirtschaftliche Handeln des Menschen im Wald zum Ziel hat.

Gutshof bezeichnet wörtlich die Hofgebäude eines größeren landwirtschaftlichen Betriebes, der selbst als Gut bezeichnet wird (also die Viehställe, Getreide- und Heuspeicher, Scheunen, Traktorenstände, ggf. Gesindehäuser, Werkstatt, Schmiede, Mühle, Hofmolkerei etc.).

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