Worum geht es beim Bestellerprinzip?
Politiker hierzulande und anderswo machen sich besonders in Wahlkampfzeiten dafür stark, dass das Wohnen wieder leistbar werden muss. Dazu gehöre auch, dass Mieter beim Vertragsabschluss nicht für Leistungen des Maklers zur Kasse gebeten werden, die dieser überwiegend für den Vermieter – seinen Auftraggeber – erbringt.
Schon 2010 wurde in Österreich die Maklerprovision, die dem Mieter angelastet wird, per Gesetz auf zwei Bruttomonatsmieten plus Umsatzsteuer gedeckelt, wenn der Mietvertrag länger als drei Jahre dauert oder unbefristet ist. Bei Bestandsmieten unter 3 Jahren wurde die Maklerprovision für den Mieter sogar auf 1 Monatsmiete beschränkt.